Förderprogramm

Der Squash Verband Schleswig-Holstein fördert Initiativen und Projekte seiner Mitgliedsvereine und deren Mitglieder. Damit können Vereine und Mitglieder Ihre Ideen mit finanzieller und/oder organisatorischer Unterstützung durch den Landesverband umsetzen und damit den Squashsport in Schleswig-Holstein weiter voranbringen.

Um allen Vereinen und Mitgliedern gleichermaßen gerecht zu werden, hat der SVSH e.V. ein Antragswesen installiert, welches den Ablauf, Förderkriterien und förderungswürdige Maßnahmen regelt. Darüber hinaus ist der Verband offen für jede neue Idee, die den Squash in Schleswig-Holstein fördert. Anträge werden durch das Präsidium beschlossen. Pro Halbjahr ist dabei nur ein Antrag pro Antragssteller (Verein oder Mitglied) zulässig.

Alle Anträge sind mit dem folgenden Formular beim SVSH e.V. einzureichen: Formular

Alle Anträge sind an die E-Mail-Adresse info@schleswig-holstein.dsqv.de zu senden.

Folgende Dokumente sind für das Antragswesen ab dem 01.05.2018 gültig:

Die maximale Fördersumme für das Jahr 2020 beträgt 500 EUR.