SVSH fördert Initiativen und Projekte der Vereine und Mitglieder

Der Verband

Um Initiativen und Projekte seiner Mitgliedsvereine und deren Mitglieder zu fördern, hat der Squash Verband Schleswig-Holstein ein Förderprogramm für das Jahr 2018 aufgelegt. Im Rahmen dieses Programms unterstützt der Verband finanziell und/ oder organisatorisch Aktivitäten in den Vereinen und deren Mitglieder, die zur Entwicklung des Squashsports in Schleswig-Holstein beitragen.

Die für eine Förderung notwendigen Voraussetzungen sind unter folgendem Link beschrieben: Antragswesen.

Hier sind der grundsätzliche Ablauf, die notwendigen Förderkriterien und ein erster Maßnahmenkatalog beschrieben, der zur Orientierung gilt. Darüber hinaus können auch andere Ideen und Vorschläge beim SVSH e.V. eingereicht werden.

Beschlüsse über die eingereichten Anträge erfolgen jeweils zum 30.05. und 30.11. eines jeden Jahres. Pro Halbjahr ist dabei nur ein Antrag pro Antragssteller zulässig. Anträge sind dabei mit dem hierfür vorgesehenen Formular einzureichen.

Wir freuen uns auf eure Anträge und Ideen!

Die maximale Fördersumme für das Jahr 2018 beträgt dabei insgesamt 1.000 EUR.

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